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Ergänzende Geschäftsbedingungen für Schulungen der Seibert Solutions GmbH

§ 1 Verhältnis zur AGB, Geltungsbereich und Rangfolge
  1. Diese Ergänzenden Geschäftsbedingungen gelten für Schulungen und Trainings (nachfolgend „Schulungen”) der Seibert Solutions GmbH zusätzlich zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB”). Ergänzend gelten der Allgemeine Teil (Abschnitt I) und die Besonderen Bestimmungen für Dienstleistungen (Abschnitt II) der AGB; ist der Kunde Verbraucher (§ 13 BGB), gelten zusätzlich die Sonderbedingungen für Verbraucher (Anlage V der AGB).
  2. Unsere Schulungsleistungen richten sich an Unternehmer (§ 14 BGB), juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen sowie – hinsichtlich der Zertifizierungsschulungen (§ 8) – an Verbraucher (§ 13 BGB).
  3. Es gilt folgende Rangfolge: Vorrang haben (1.) individuelle Vereinbarungen im Angebot bzw. in der jeweiligen Leistungsbeschreibung (SOW), sodann (2.) diese Ergänzenden Geschäftsbedingungen und schließlich (3.) die AGB. Bei Verbrauchern geht zwingendes Verbraucherrecht vor.

§ 2 Schulungsformen
  1. „Individuelle Tagesschulungen” sind ganztägige Schulungen (ein bis zwei Tage) zu einem bestimmten Thema mit umfangreichen Übungszeiten; die Inhalte werden auf die Bedürfnisse des Kunden abgestimmt.
  2. „Modulschulungen” finden ausschließlich online statt, sind kürzer (i. d. R. 90 Minuten) und folgen einer festen Agenda grundsätzlich ohne praktische Übungen; nach Absprache können sie um 30 Minuten Übungszeit verlängert werden.
  3. „Konzeptionsworkshops” sind ein- oder mehrtägige Workshops, in denen gemeinsam mit dem Kunden ein Trainingskonzept für dessen künftigen internen Schulungsgebrauch erarbeitet wird.
  4. „Zertifizierungsschulungen” sind ganztägige Schulungen (ein bis zwei Tage) zu festen, öffentlich kommunizierten Terminen, zu denen sich Interessierte online anmelden können; sie folgen einer festen Agenda und beinhalten einen Abschlusstest zum Erwerb eines Zertifikats (§ 8).

§ 3 Durchführung
  1. Seibert bietet den Teilnehmern zum Abschluss des jeweiligen Kurses eine Teilnahmebescheinigung an, die ausschließlich die Teilnahme und keine Leistungskontrolle bestätigt.
  2. Seibert ist berechtigt, Präsenzkurse bei Vorliegen wichtiger Gründe in einen Remote-Kursraum zu verlegen und live zu übertragen. Eine solche Verlegung teilt Seibert spätestens sieben Tage vor Kursbeginn mit.

§ 4 Schulungsunterlagen und Nutzungsrechte
  1. Alle Schulungs-, Trainings-, Seminar- und Vortragsunterlagen, (Video-)Aufnahmen, Präsentationen sowie Arbeitsmaterialien und Dokumentationen (nachfolgend „Schulungsunterlagen”) sind urheberrechtlich geschützt und verbleiben – auch als vorbestehendes Know-how im Sinne von § 17 Abs. 3 der AGB – bei Seibert bzw. den jeweiligen Rechteinhabern.
  2. Seibert räumt dem Kunden an den Schulungsunterlagen ein einfaches, nicht übertragbares, zeitlich und räumlich unbegrenztes Recht zur eigenen Nutzung ein. Die Rechtseinräumung steht unter dem Vorbehalt der vollständigen Bezahlung.
  3. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Schulungsunterlagen über den Kurszweck hinaus körperlich oder unkörperlich zu verwerten, sie insbesondere zu kopieren, zu fotografieren oder Dritten zugänglich zu machen. Das gesetzliche Recht, ihm überlassene körperliche Originalexemplare an Dritte weiterzugeben, bleibt unberührt.
  4. Der Kunde hat alle Schutzvermerke, insbesondere Copyright-Vermerke, unverändert beizubehalten.
  5. Eine Videoaufzeichnung einer Schulung erfolgt ausschließlich durch Seibert und wird dem Kunden nur auf Anfrage bereitgestellt.

§ 5 Stornierung, Umbuchung, Ersatzteilnehmer und Ausfall
  1. Der Kunde kann seine Teilnahme an einer gebuchten Schulung jederzeit vor deren Beginn in Textform (E-Mail genügt) stornieren.
  2. Eine Stornierung bis zu sieben Tagen vor Kursbeginn ist kostenfrei. Bei Stornierung zwischen dem 6. und dem 1. Kalendertag vor Kursbeginn wird eine pauschale Stornogebühr von 90 % des Nettopreises fällig. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass Seibert kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist; in diesem Fall ist der geringere Betrag maßgeblich.
  3. Die Übertragung der Teilnahme auf einen Ersatzteilnehmer ist jederzeit möglich; der Ersatzteilnehmer ist Seibert vorab in Textform zu benennen.
  4. Eine Umbuchung auf einen anderen Termin ist nur nach vorheriger Absprache mit Seibert möglich.
  5. Vereinbarte Terminblocker sind zwei Wochen ab Vereinbarung gültig; danach können die Termine anderweitig vergeben werden.
  6. Wurden bereits Gespräche über die inhaltliche Ausgestaltung einer Schulung geführt und kommt kein Vertrag zustande oder storniert der Kunde, sind wir berechtigt, eine Ausfallgebühr in Höhe von 10 % des vorgesehenen Schulungspreises zu berechnen.
  7. Abweichende Stornoregelungen für Zertifizierungsschulungen enthält § 8.

§ 6 Absage durch Seibert
  1. Seibert ist berechtigt, geplante Schulungen abzusagen, wenn die Durchführung aus einem von Seibert nicht zu vertretenden Grund nicht möglich ist (z. B. Erkrankung des Trainers ohne verfügbaren Ersatz). § 7 der AGB (Höhere Gewalt) bleibt unberührt.
  2. Im Falle einer Absage durch Seibert erstatten wir eine bereits gezahlte Teilnahmegebühr. Weitergehende Schadens- oder Aufwendungsersatzansprüche bestehen nur nach Maßgabe von § 6 der AGB; etwaige Reisekosten des Kunden sind nicht erstattungsfähig.

§ 7 Haftung bei Schulungen

Ergänzend zu § 6 der AGB gilt: Soweit unsere Haftung nach § 6 Abs. 2 der AGB der Höhe nach auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt ist, gehen die Parteien für Schulungen davon aus, dass hierfür pro Schadensfall 3.000 Euro ausreichen. Hält der Kunde diesen Betrag für nicht ausreichend, wird er Seibert vor Vertragsschluss in Textform hierauf hinweisen, damit die Haftungssumme angepasst und das höhere Risiko gegebenenfalls durch eine entsprechende Versicherung abgedeckt werden kann.


§ 8 Besondere Bestimmungen für Zertifizierungsschulungen
  1. Vertragsschluss. Zertifizierungsschulungen werden, sofern nicht per Angebot und Annahme vereinbart, online über solutions.seibert.group/trainings/zertifizierung angeboten. Anmeldungen sind verbindlich; der Vertrag kommt mit Zugang der Anmeldebestätigung beim Teilnehmer zustande. Die Schulungsinhalte legt Seibert fest.
  2. Zertifikat. Sofern Seibert den Erwerb eines Zertifikats anbietet, ist die Teilnahme am Abschlusstest freiwillig. Seibert sieht die Testergebnisse ein und bewertet sie; Zertifikate werden nach erfolgreicher Leistungskontrolle vergeben.
  3. Stornierung. Bei Stornierung ab 14 bis 2 Kalendertage vor dem Schulungstermin werden 50 % des Buchungspreises berechnet; bei Stornierung am Vortag oder am Schulungstag wird der volle Buchungspreis fällig. Gegenüber Verbrauchern bleibt der Nachweis eines geringeren oder ausbleibenden Schadens vorbehalten (§ 309 Nr. 5 BGB).
  4. Widerrufsrecht. Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht nach Maßgabe der Anlage V der AGB zu; im Übrigen gelten die dortigen Verbraucherbestimmungen.
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